Ein Blindenführhund ist ein speziell ausgebildeter Assistenzhund für blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen. Er ermöglicht diesen die gefahrlose Orientierung in fremder und vertrauter Umgebung. Im Sozialgesetzbuch V (§ 33) wird er juristisch als Hilfsmittel klassifiziert, das ist für die Übernahme der Kosten wichtig.
Blindenführhund: Aufgaben
Der Blindenführhund, der “im Dienst“ an einem weißen Führgeschirr zu erkennen ist (Verkehrsschutzzeichen), gewährleistet die individuelle Mobilität seines Halters. Der Hund trägt aber auch zu seiner Unabhängigkeit und Sicherheit bei. Dieser könnte sonst an vielen gesellschaftlichen Ereignissen nicht teilnehmen, auch wäre er nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen. Es gibt schon sehr lange Blindenhunde, erste Aufzeichnungen existieren in Europa seit dem frühen 16. Jahrhundert. Im sogenannten Führgespann vom Blinden und seinem Hund ist Letzterer der Pilot, der blinde menschliche Führer hingegen der Navigator. Der Hund muss die Hörzeichen (akustische Kommandos) seines Führers erkennen und danach handeln. Das sind Kommandos wie:
- geradeaus
- nach links
- nach rechts
- Tür anzeigen
- Straßenüberquerung
Nur durch eine gute Einführung funktioniert die Zusammenarbeit zwischen dem Menschen und dem Hund wirklich gut. Der Mensch hat die Verantwortung, dennoch kann ein Blindenführhund intelligent agieren. Bei einer drohenden Gefahr im Straßenverkehr einen Befehl wie vorwärts verweigern. Dieser sogenannte intelligente Ungehorsam wird in der Ausbildung antrainiert. Durch eine teilautonome Handlung entscheidet der Hund selbst, dass die Vermeidung der Gefahr wichtiger als der momentane Gehorsam ist. Bestimmte Hunderassen erkennen Gefahren sehr gut, hinzu kommen die Sozialisation und das Training. Ansonsten reagieren die Tiere bei entsprechender Ausbildung ausgezeichnet auf korrekte Anweisungen, dabei behalten sie die Kontrolle über die Situation. Der blinde Mensch ist ebenfalls gefordert, er muss fließend seinem Hund und dessen Ausweichmanövern folgen können.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Diese Hunde benötigen hochgradige Fähigkeiten, sie können Treppen, Türen, Zebrastreifen, Briefkästen, Telefonzellen und freie Sitzplätze erkennen. Vor solchen wichtigen Punkten bleiben sie stehen. Auch umgehen sie selbstständig Hindernissen wie parkenden Autos, Straßenschilder oder andere Fußgänger. Bei guter Ausbildung erkennen sie sogar Pfützen, Schlaglöcher und Schranken, obgleich diese Hindernisse sie selbst nicht beeinträchtigen würden. Während der Ausbildung werden mindestens 75 bis 80 Hörzeichen erlernt, intelligente Tiere beherrschen durch gründliches Training noch mehr. Hierzu müssen sich die Besitzer intensiv mit dem Hund beschäftigen.
Zur Ausbildung werden nur friedliche, intelligente, belastbare, wesensfeste, gesunde und nervenstarke Junghunde zugelassen, die außerdem einen ausführlichen Gesundheitstest bestehen müssen. Der erste Eignungstest findet schon bei achtwöchigen Welpen statt. Geeignete Welpen werden in Patenfamilien über ein Jahr sozialisiert. Damit beginnt schon die Ausbildung, in der alle nötigen Kommandos und die angemessene Reaktion darauf trainiert werden. In einer Hundeschule setzt sich dann die Ausbildung fort. Die Methoden entstammen dem Verhaltenstraining. Geeignete Rassen sind:
- Deutscher Schäferhund
- Labrador
- Königspudel
- Golden Retriever
- Riesenschnauzer
- einige Mischlinge
Voraussetzungen des Halters für den Blindenführhund
Der Halter sollte auf die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse achten. Für den Umgang im Alltag ist eine hohe soziale Bindung zum Hund nötig. Die erforderliche Vertrauensbasis baut der Mensch im ersten Jahr auf.
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