Die Geschichte der Hundesteuer reicht zurück bis in das sechzehnte Jahrhundert. Damals war sie eine Art Luxussteuer. Man ging davon aus, dass nur Reiche es sich leisten konnten, ein “nutzloses” Tier zu füttern. Wer so viel Geld hatte, der sollte auch etwas an die Allgemeinheit abgeben müssen, so die Begründung. Mit anderen Worten: Wer Hundefreund ist, soll Strafe zahlen.
Warum gibt es die Hundesteuer?
Am Beginn der Geschichte der Hundesteuer gab es viele Gründe, Freunden von Hunden Geld abzunehmen. Unter anderem sollte die Steuer der Verringerung der Gefahr einer Tollwut dienen. Auch Schulden aus dem Krieg hat man einst von dieser Steuer bezahlt.
Wie jede Steuer dient die Hundesteuer in jedem Fall dazu, staatliche Einnahmen zu erzeugen. Wie das Wort Steuer schon sagt, dienen Steuern auch immer der Steuerung des Verhaltens der Bürger. Mit der Steuer soll auch erreicht werden, dass sich die Zahl der Hunde in einer Gemeinde in Grenzen hält. Das gilt trotz der Tatsache, dass die Haltung von Hunden ein riesiger Faktor der Wirtschaft ist. Daraus entsteht ein hoher Nutzen für alle.
Je höher die Steuer ist, umso weniger Hunde sind in dem jeweiligen Bezirk erwünscht. Ob die Hundesteuer die Funktion der Abschreckung erfüllt, ist fraglich. Denn so mancher Hundefreund würde sich eher bei anderen Ausgaben einschränken als auf ein vierbeiniges Mitglied der Familie zu verzichten. Wie die Entwicklung der Einnahmen der Steuer für Hunde in Deutschland zeigt, werden eher mehr als weniger Hunde angeschafft. Heute hat die Steuer keinen anderen echten Zweck mehr als das Erzeugen von Einnahmen. Deutschland ist eines der wenigen Länder, in denen es sie noch gibt.
Die Geschichte der Hundesteuer
Als die Hundesteuer vor einigen Jahrhunderten eingeführt wurde, hieß sie Hundekorn. Das Hundekorn war ein Teil der Kornernte und die Bauern mussten es als Jagdfrondienst entrichten. Da das Korn auch gebacken wurde, nannte man es später auch Hundebrot. Alternativ konnten Hundehalter ihre Tiere auch Jägern als Nutztiere ausleihen.
Preußen und Bayern führten im 19. Jahrhundert eine Hundesteuer als Luxussteuer ein. Sie floss in die Armenkasse. In Sachsen wurde die Steuer mit der Begrenzung der Tollwutgefahr begründet. Eigenartigerweise unterstellte man Rüden eine höhere Empfänglichkeit für Tollwut, weshalb Rüdenhalter mehr Steuern zahlen mussten.
Was wird von der Hundesteuer bezahlt?
Zum Beginn der Geschichte der Hundesteuer hat die Stadt deren Erhebung mit allerlei kuriosen Argumenten begründet. Heute wie damals dient sie dem Staat jedoch einfach nur als Einnahmequelle. So wird die Steuer heute nicht etwa für die Reinigung der Straßen verwendet, wie viele Leute meinen. Denn genau wie andere Steuern ist die Hundesteuer nicht gebunden an einen Zweck. Sondern fließt in den allgemeinen Haushalt des Landes mit hinein.
Möglichkeiten zur Befreiung von der Hundesteuer
Aber wie überall gibt es auch hier Ausnahmen. Genauso wie die Höhe der Steuer sind auch die Vorschriften zur Befreiung oder Ermäßigung derselben von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Fragen Sie doch mal bei Ihrem zuständigen Amt nach. Eventuell können Sie eine Ermäßigung beantragen, wenn sie Ihren Hund aus dem Tierheim haben. Allerdings müssen Sie dann auch in derselben Gemeinde wohnen in der auch das Tierheim ist. Außerdem können auch Hundehalter die Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten eine Ermäßigung beantragen. Für Hunde, die ein Gebäude bewachen können Sie ebenso eine Ermäßigung beantragen. Das Gebäude muss allerdings eine Entfernung von mindestens 200m Luftlinie zum nächsten bewohnten Gebäude haben.
Die Befreiung der Steuer ist möglich bei :
- Gewerbliche Haltung von Hunden, Hundezucht oder Hundehandel
- Besitzer von Assistenzhunden
- Rettungshunde mit entsprechender Prüfung
- Hunde von Berufsjägern, Forstbeamte, Schäfer usw
- Die ihre Hunde zur Ausübung ihres Berufe brauchen.
Eine Rückerstattung der Steuer ist möglich, wenn der Hund stirbt. Allerdings benötigt man dann eine tierärztliche Bescheinigung. Oder auch wenn der Halter des Hundes nach Umzug in einer anderen Gemeinde wohnt.
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